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Gabi Moderatorin

Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 20428 Wohnort: Boos bei Memmingen
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Verfasst am: 21.01.2014, 16:17 Titel: |
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Erkundige dich doch mal beim Arbeitsgericht, da gibt es Beratungs-Sprechzeiten.
Normalerweise gibt es bei Minijob auch Verträge, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw..
Das ist alles gesetzlich geregelt.
Kündig und nimm deinen Urlaub, der dir zusteht.
Wenn das bei dir nicht so wäre, was mich nach dem, was du schreibst, auch nicht wundern würde, geh auf alle Fälle zum Arbeitsgericht.
Und gefühlsmäßig würde ich mal brhaupten, wer sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält, kann das auch nicht von anderen erwarten, also im Zweifelsfall: keine Kündigungsfrist.
Und ausstehenden Lohn kann man einklagen, wär ja noch schöner!
Lass es dir nicht gefallen, du bist alt genug, um sowas nicht nötig zu haben.  _________________ Grüße von Gabi
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Verfasst am: 21.01.2014, 16:17 Titel: Werbung |
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Bienenstich

Anmeldungsdatum: 08.01.2011 Beiträge: 7649 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 21.01.2014, 16:45 Titel: |
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Lass es dir nicht gefallen, du bist alt genug, um sowas nicht nötig zu haben. [/quote]
Also ich würde auch sagen, du leistest gute Arbeit und hast jahrelange Erfahrung, da laß dir sowas doch nicht gefallen. Ich denke auch, daß du relativ kurzfristig kündigen kannst, wenn du es gar nicht mehr aushalten kannst, bis zum Termin, laß dich krankschreiben und such dir was Neues, schlimmer kanns kaum noch kommen, also kanns nur noch besser werden. Für so wenig Geld muß man sich nicht so schikanieren lassen, was täten die denn ohne dich?
 _________________ Gruß Bienenstich |
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Nadel-Maus7

Anmeldungsdatum: 25.03.2011 Beiträge: 11105 Wohnort: Spessart Hessen MKK
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Verfasst am: 21.01.2014, 17:16 Titel: |
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wuermlie hat Folgendes geschrieben: |
- nein, so ist es nicht sie muss Kündigungsfristen einhalten. Ist im Arbeitsrecht so beschrieben auch wenn kein Vertrag vorliegt. Selbst der Arbeitgeber muss sich daran halten. Schaut mal hier ich hatte das Thema auch in meiner Schulung zur Existenzgründung. |
Sorry ... kann ja sein, daß es das Gesetz anders vorschreibt ... ich hab auch nur geschrieben, daß das bei mir so ist .-... ich habe keinen Vertrag, ich bekomme kein Urlaubsgeld, ich bekomme kein Krankengeld ... über den mini-Job. Das läuft alles über den Erst-Job ... In meinem Mini-Job bekomme ich nur Geld, wenn ich arbeite .... und ich darf kündigen, wann ich will. Ist aber auch so abgesprochen und für ok befunden.
Eine Schul-Mensa sollte eigentlich schon anders laufen ....  _________________ Mit lieben Grüßen, Dani
Vollkommen, aber nicht perfekt! (Buchuntertitel von Maike Maya Nowak)
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Alfred

Anmeldungsdatum: 12.05.2010 Beiträge: 1755 Wohnort: Nah am Wiehengebirge
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Verfasst am: 21.01.2014, 17:18 Titel: |
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Hallo Manuela.
Arbeiten ohne Vertrag geht gar nicht, finde ich.
Da stehen der Ausbeutung ja alle Türen offen.
Im ersten Augenblick dachte ich auch : "Kein Vertrag - keine Kündigungsfrist."
Aber da hat Bettina wohl schon Recht. Du mußt dich an eine Frist halten.
Ein "Abgang" mit Pauken und Trompeten kann schnell nach hinten los gehen.
Du solltest dir schnellstens einen neuen Job suchen und dann kündigen.
Aber auf keinen Fall solltest Du dich so niedermachen lassen.
Das hast Du nicht nötig!!
Liebe Grüße
Alfred |
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Tinka

Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 14357 Wohnort: Pfälzer Wald
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Wonnie

Anmeldungsdatum: 21.11.2010 Beiträge: 878 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 21.01.2014, 18:38 Titel: |
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Hallo Manuela,
ich an deiner Stelle würde mich erst mal wegen Mobbing krank schreiben lassen und mich dann in aller Ruhe informieren.
So eine Cliquen Wirtschaft ist ja fürchterlich  _________________ Liebe Grüße
Wonnie
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Ich wünsch euch allzeit knotenfreie Fäden und gut Stoff |
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Streifensocke

Anmeldungsdatum: 27.06.2012 Beiträge: 606
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Verfasst am: 21.01.2014, 18:50 Titel: |
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hallo
kein Vertrag, das bedeutet, Du und auch Deine Chefin unterliegt dem Arbeitsrecht. Hier ist klar formuliert, dass Dir u. a. auch Urlaubsgeld zusteht! Auch bei einem Minijob. Hast Du das bekommen???? Wenn nicht, dann mach Dir mal eine Aufstellung, wie lange Du da gearbeitet hast, anteilig stehen Dir Urlaubstage (BEZAHLTE!!!!) zu. Das ist vor dem Arbeitsgericht (da hat Gabi ja auch schon etwas geschrieben) Du würdest u. U. Prozesskostenhilfe bekommen- einklagbar. Oft genügt es mit einem Anwalt zu drohen, und plötzlich wird auch eine ekelige Chefin handzahm! Ggfls solltest Du mal mit der Schule sprechen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es der Schule angenehm wäre auf diese Weise in ein schlechtes Licht zu treten. Denn schließlich werden bald neue Schüler angemeldet!
viel Glück und setzte Dich durch _________________ Streifensocke |
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Winterkind
Anmeldungsdatum: 19.02.2010 Beiträge: 1661 Wohnort: Gablingen bei Augsburg
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Verfasst am: 21.01.2014, 19:12 Titel: |
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Bei einem Mini-Job gelten die gleichen Konditionen wie bei einer versicherungspflichtigen Anstellung. Gilt auch für Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. _________________ Liebe Grüße
Andrea (eine ewige Anfängerin)
Nutze die Talente, die du hast. Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen.
(Henry van Dyke)
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Winterkind
Anmeldungsdatum: 19.02.2010 Beiträge: 1661 Wohnort: Gablingen bei Augsburg
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Verfasst am: 21.01.2014, 19:13 Titel: |
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Bei einem Mini-Job gelten die gleichen Konditionen wie bei einer versicherungspflichtigen Anstellung. Gilt auch für Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. _________________ Liebe Grüße
Andrea (eine ewige Anfängerin)
Nutze die Talente, die du hast. Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen.
(Henry van Dyke)
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wuermlie

Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 2370 Wohnort: Saalfeld
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Verfasst am: 21.01.2014, 19:35 Titel: |
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Nadel-Maus7 hat Folgendes geschrieben: |
wuermlie hat Folgendes geschrieben: |
- nein, so ist es nicht sie muss Kündigungsfristen einhalten. Ist im Arbeitsrecht so beschrieben auch wenn kein Vertrag vorliegt. Selbst der Arbeitgeber muss sich daran halten. Schaut mal hier ich hatte das Thema auch in meiner Schulung zur Existenzgründung. |
Sorry ... kann ja sein, daß es das Gesetz anders vorschreibt ... ich hab auch nur geschrieben, daß das bei mir so ist .-... ich habe keinen Vertrag, ich bekomme kein Urlaubsgeld, ich bekomme kein Krankengeld ... über den mini-Job. Das läuft alles über den Erst-Job ... In meinem Mini-Job bekomme ich nur Geld, wenn ich arbeite .... und ich darf kündigen, wann ich will. Ist aber auch so abgesprochen und für ok befunden.
Eine Schul-Mensa sollte eigentlich schon anders laufen ....  |
Dann habt ihr das bestimmt so vereinbart oder zumindest dein Chef hat es dir so gesagt. Es ist wirklich so, wenn es keine Regelung gibt kommt automatisch das Arbeitsrecht zur Geltung. Ich wollte dich nicht angreifen. Denn Ausnahmen bestätigen die Regel.  _________________ LG Betty
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Verfasst am: 21.01.2014, 19:35 Titel: Werbung |
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