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le_miau

Anmeldungsdatum: 27.11.2012 Beiträge: 498 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 16.11.2014, 15:33 Titel: Quilt-Auftragsarbeit: Wie funktioniert das? |
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Hallo ihr Lieben!
Ich bin angefragt wurden, ob ich einen Quilt mit einem konkreten Design als Bettüberwurf nähen könnte. Prinzipiell finde ich das ganz spannend und würde mich da gern dran probieren. Der kleine Zweifler in mir meint zwar, dass ich dazu noch viel zu sehr Anfänger bin, aber man wächst ja bekanntlich an seinen Aufgaben.
Unabhängig davon kommen mir natürlich sofort ein paar Fragen:
Ich würde gern wissen, wie ihr den Preis für ein solchen Projekt kalkuliert? Neben den Materialkosten kommt ja auch die Arbeitszeit dazu. Spontan gedacht lande ich bei mehreren hundert Euro, kann das passen?
Meine Finanzen erlauben es mir nicht, den Preis für das Material vorzustrecken. Ist es üblich, den Auftraggeber die Stoffe und Co. bezahlen zu lassen?
Wie handhabt ihr das "Vertragliche" - lasst ihr euch schriftlich beauftragen?
Ich hoffe, einige von euch mögen ihre Erfahrungen mit mir teilen, damit ich nicht planlos losrenne. Danke! _________________ - AnNa -
People are about as happy as they make up their minds to be.
Mein Blog: Colours of AnNa |
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Verfasst am: 16.11.2014, 15:33 Titel: Werbung |
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Winterkind
Anmeldungsdatum: 19.02.2010 Beiträge: 1661 Wohnort: Gablingen bei Augsburg
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Verfasst am: 16.11.2014, 16:37 Titel: |
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Ich hab das zwar noch nie gemacht, aber hier mal meine Gedanken dazu:
Arbeitszeit berechnen: da weiß ich von Leuten, die Auftragsarbeiten erledigen, daß sie den Materialpreis x 2 oder sogar x 3 als Arbeitszeit ansetzen, je nachdem, wie aufwendig z.B. eine Decke gequiltet ist bzw. wie umfangreich das Muster ist.
Vorauskasse finde ich persönlich absolut o.k. Schließlich hat man da schnell mal 100 Euro oder mehr für Stoffe, Garn, Vlies, Rückseite etc. zusammen. Und ich würde das auch nicht vorstrecken können und wollen. Du solltest Dich aber wirklich gut absichern, daß das Teil dann auch genommen wird und keine Reklamationen oder so kommen können. Daß also z.B. der Käufer dann sagt, es ist nicht so geworden, wie er/sie sich das vorgestellt hat und dann das Geld zurückfordert. Auch die Bezahlung der Arbeitszeit muß wirklich vorher fest geregelt sein.
Was mir noch durch den Kopf geht: ich bin mir nicht sicher, aber wenn Du mit Gewinn arbeitest, ist es ja gewerblich. Mußt Du das eventl. anmelden? Nicht, daß es als Schwarzarbeit angesehen wird.
Ich bin gespannt, ob Du nähst und wenn ja, was. _________________ Liebe Grüße
Andrea (eine ewige Anfängerin)
Nutze die Talente, die du hast. Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen.
(Henry van Dyke)
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Vera

Anmeldungsdatum: 01.01.2014 Beiträge: 3011 Wohnort: Hoyerswerda
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Verfasst am: 16.11.2014, 17:15 Titel: |
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Ein Kleingewerbe solltest du schon anmelden ... wollen.
Einfach mal beim Finanzamt nachfragen, wie das geregelt wird.
Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Irgendwas las ich in dem Zusammenhang auch von Handwerkskammer ...
Keine Ahnung, wie das bei einer einmaligen Sache geregelt wird.
Aber sobald man irgendwoher Geld für eine Arbeit bekommt,
halten alle möglichen Institutionen rundum die Hand mit auf. _________________ Mit einem Gruß von mir!
Mein Vorsatz für 2022:
Spaß haben!!! |
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Tinka

Anmeldungsdatum: 22.01.2007 Beiträge: 14357 Wohnort: Pfälzer Wald
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le_miau

Anmeldungsdatum: 27.11.2012 Beiträge: 498 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.11.2014, 00:32 Titel: |
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Danke für eure Antworten! Und danke auch für die Links, Tinka!
Wenn ich die gesammelten Informationen zusammennehme: Gedachter Preis passt schonmal. Stoff vom Käufer bezahlen lassen auch. Und wenn geht, das Ganze irgendwie schriftlich absichern. Alles klar!
Ein Kleingewerbe anmelden, nur weil ich einen Quilt anfertige? Ist das nicht ein bißchen übertrieben? Ich will doch gar kein regelmäßiges Geschäft aufziehen. _________________ - AnNa -
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Brigie

Anmeldungsdatum: 01.04.2008 Beiträge: 395 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 17.11.2014, 10:39 Titel: |
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Na ja, es ist so:
Dies hier ist ein öffentliches, von jedem lesbares Forum. Wenn es nun um rechtliche Fragen geht, kann die Information nur sein: So sind die Vorschriften, von Rechts wegen ist das so und so.
Was genau du dann mit dieser Info machst, ist natürlich deine Sache. _________________ Liebe Grüße, Brigitte
______________________________________
Elen sila lumenn' omentielvo - Ein Stern leuchtet über der Stunde unserer Begegnung
J.R.R. Tolkien |
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Ehrenfried

Anmeldungsdatum: 18.02.2014 Beiträge: 72
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Verfasst am: 30.11.2014, 19:06 Titel: Gewrbe oder nicht? |
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Hallo Le_Miau,
wenn Du freiberuflich tätig bist, dann musst Du in diesem Einzelfall kein Gewerbe anmelden. Du versteuerst die Einnahme unter "Verkauf eines textilen Kunstwerkes"- musst also auf Deinen Endpreis unbedingt 19% MwSt in Rechnung stellen und diese auch in Deiner Rechnung an den Käufer ausweisen. Den finanziellen Aufwand für Deine Stoffe ect. (auch Fahrtkosten) kannst Du von der Steuer absetzen.
Solltest Du nun quiltmäßig allmählich ins Geschäft kommen, dann wirst Du wohl ein Gewerbe anmelden müssen.
Herzlich Ehrenfried _________________ Glücklich ist, wer vergisst,
was nicht mehr zu ändern ist
http://www.patch-quilt-art.blogspot.com |
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sloeber

Anmeldungsdatum: 14.05.2008 Beiträge: 7039 Wohnort: nahe bei dem "Herzen der Natur" ;o)
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Verfasst am: 01.12.2014, 01:30 Titel: Re: Gewrbe oder nicht? |
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Ehrenfried hat Folgendes geschrieben: |
...- musst also auf Deinen Endpreis unbedingt 19% MwSt in Rechnung stellen und diese auch in Deiner Rechnung an den Käufer ausweisen. ... |
Also, ich will ja nicht behaupten, dass ich mich mit Steuern so wirklich auskenne,
aber umsatzsteuerrechtlich gibt es die Kleinunternehmerregelung ,
ganz vereinfacht: bei Umsätzen bis zu EUR 17.500 im Vorjahr und
voraussichtlich EUR 50.000 im laufenden Jahr wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
(Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer muss natürlich trotzdem an das Finanzamt abgeführt werden.)
Ertragsteuerrechtlich (Einkommensteuer) gilt dies natürlich nicht
und ganz außerdem gibt es kein freiberufliches Gewerbe - da bin ich mir sehr sicher  _________________ Heiter weiter,
sloeber
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
"Grundzüge der Haushaltungslehre" von 1898, Seite 5:
Jedes Ding an seinen Ort
und einen Ort für jedes Ding
macht des Suchens Müh gering.
Hmmm: ich habe mehr Dinge als Orte - und nu?  |
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Ehrenfried

Anmeldungsdatum: 18.02.2014 Beiträge: 72
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Verfasst am: 01.12.2014, 10:12 Titel: Gewerbe |
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Hallo Sloeber,
By the way: Meine Frau und ich haben ein Gewerbe für uneren Verlag angemeldet und sind freiberuflich tätig - und nicht nur für unseren Verlag.
Man sollte sich niemals zu sicher sein.
Herzlich Ehrenfried _________________ Glücklich ist, wer vergisst,
was nicht mehr zu ändern ist
http://www.patch-quilt-art.blogspot.com |
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stickelfe

Anmeldungsdatum: 23.06.2008 Beiträge: 2577 Wohnort: Münsterland
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Verfasst am: 01.12.2014, 11:11 Titel: Re: Gewerbe |
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Ehrenfried hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Sloeber,
By the way: Meine Frau und ich haben ein Gewerbe für uneren Verlag angemeldet und sind freiberuflich tätig - und nicht nur für unseren Verlag.
Man sollte sich niemals zu sicher sein.
Herzlich Ehrenfried |
Ich bin mir genauso sicher wie sloeber Ihr habt wahrscheinlich bei der Gemeinde eine Gewerbeanmeldung vorgenommen, die lediglich für den Verlag gilt. Journalisten sind Freiberufler.
Man sollte sich nie zu sicher sein, schau lieber noch mal nach ... _________________ Grüße aus dem Münsterland
Ulrike
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. |
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Verfasst am: 01.12.2014, 11:11 Titel: Werbung |
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